Im Mittelpunkt von Béatrice Zieglers Abhandlung (Habilitationsschrift 1999, Universität Zürich) steht die Lebenssituation der Berner und Bieler Frauen der unteren Gesellschaftsschichten in der Zwischenkriegszeit und während des Zweiten Weltkriegs, das heisst in einer krisenhaften Zeit. Zu den Angehörigen der unteren Schichten rechnet die Autorin jene Frauen, die aus existenziellen Gründen gezwungen waren, nebst der unentgeltlichen Haus- und Familienarbeit bezahlte Arbeitsleistungen zu erbringen. Im ersten Teil widmet Ziegler sich der in aller Regel harten Erwerbs- und Hausarbeit, die den Alltag dieser Frauen prägte. Der zweite Teil befasst sich mit dem weiblichen Körper als Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse. Im Fokus stehen Schwangerschaft, Abtreibung, Prostitution und Geschlechtskrankheiten. Der dritte Teil schliesslich rückt die Frage nach den Frauen als Objekten des öffentlichen Diskurses und ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit in den Vordergrund. Über allen drei Themenbereichen steht die übergreifende Frage, ob die Wirtschaftskrisen der Zwischenkriegszeit und des Zweiten Weltkriegs die Lebensbedingungen der Unterschichtfrauen in der Schweiz grundlegend veränderten und ob sich daraus neue, besondere Bedingungen weiblicher Existenz ergaben. Béatrice Ziegler schöpft aus einem vielfältigen Fundus von Verwaltungs- und Wirtschaftsquellen, Gerichtsakten, Statistiken und Aktenmaterial der Gesundheits- und Sozialbehörden, den sie methodisch mit einer Verknüpfung von sozialgeschichtlichem Vorgehen und Diskursanalyse erschliesst. Im Vordergrund steht dabei die Kategorie «Geschlecht», welche die materielle und soziale Existenz von Frauen und Männern in besonderem Mass prägt. Dies vermag die Autorin mit ihrer Darstellung eindrücklich zu erhärten.
Von den drei Themen Arbeit, Körper und Öffentlichkeit nehmen die beiden ersten den breitesten Raum ein. Die Arbeit – ob sogenannt ökonomisch relevante Erwerbsarbeit oder unbezahlte Hausarbeit – prägte den Alltag der Frauen. Arbeitsfreie Zeit gab es spärlich, der Spielraum dafür war aus finanziellen, aber auch aus moralischen Gründen gering. Auf Arbeit suchende junge Frauen übten die Städte auch in der Zwischenkriegszeit eine starke Sogwirkung aus, wie Ziegler am Beispiel von Bern und Biel zeigt. Die beiden Städte unterschieden sich wirtschaftlich und von ihrer Sozialstruktur her stark: die Verwaltungsstadt Bern, die gleichzeitig auch wirtschaftliches und politisches Zentrum war, stand der Uhrenmetropole am Jurasüdfuss gegenüber. In beiden Städten herrschte ein stark nach dem Geschlecht segregierter Arbeitsmarkt, und zwar sowohl innerhalb der Branchen als auch der Betriebe. Für die Frauen gab es nur wenige Arbeitsfelder, im Allgemeinen waren es die traditionellen weiblichen Aufgabenkreise. Die Dienstbotentätigkeit war in Bern selbst in der Zwischenkriegszeit noch immer ein wichtiger Broterwerb. Besonders beim häuslichen Dienen war der Abhängigkeitsgrad der Frauen von ihrem Arbeitgeber hoch. Auch der Handel und die Verwaltung verzeichneten einen hohen Frauenanteil, allerdings primär auf der Stufe «Bürofräulein». In der industriellen Produktion war es praktisch ausschliesslich die ungelernte oder angelernte und dementsprechend schlecht entlöhnte Arbeit, die von den Frauen ausgeübt wurde. In Bern stellte im untersuchten Zeitraum die boomende Textilindustrie, in Biel die Uhrenindustrie die wichtigste Branche für die weibliche Erwerbstätigkeit dar. Bezüglich der gesellschaftlichen Wertschätzung war die Frauenarbeit zwischen 1919 und 1945 durch eine relative Abwertung gekennzeichnet. Der Anteil erwerbstätiger Frauen nahm in der Zwischenkriegszeit und während des Kriegs ab, besonders unter den Verheirateten. Das «Doppelverdienertum» wurde bereits nach dem Ersten Weltkrieg zum Thema, entwickelte sich aber in den 1930er-Jahren zu einer eigentlichen öffentlichen Debatte. Auch war die weibliche Erwerbstätigkeit sozial noch wesentlich weniger abgesichert als die Männerarbeit. Ziegler kommt ausserdem zum Schluss, dass die Kriegswirtschaft im untersuchten Kanton Bern nicht den katalysierenden Einfluss auf die weibliche Erwerbstätigkeit hatte, wie bisher öfter verbreitet. Die landläufige Behauptung, während des Kriegs hätten die Frauen die Männer in den Fabriken ersetzt, sei unhaltbar.
Der zweite Teil von Zieglers Habilitationsschrift, der auf die Körperpolitik fokussiert, ist ein Beispiel der Anwendung von Foucaults Theorie über die Historizität und die diskursive Konstruktion der Körperlichkeit. Ziegler erfüllt damit ein Forschungsdesiderat in einem Themenbereich, der seit den 1980er-Jahren in den Vordergrund gerückt ist. Damals setzte sich im Zuge von Foucaults Konzept der diskursiven Konstruktion des Subjekts die Erkenntnis durch, dass der Körper nicht unabhängig existiere, sondern eingebettet in ein Netz kultureller Codes und insofern eine wandelbare Konstruktion in der historischen Entwicklung darstelle. Es ist Zieglers Verdienst, sich als eine der ersten Forscherinnen mit einer breit angelegten Studie an zwei Schauplätzen der Schweiz mit dem Frauenkörper als Gegenstand gesellschaftlicher Diskurse befasst zu haben. Auch in den Diskursen über Körperpolitik stand die Frage nach der Gültigkeit der herkömmlichen Geschlechterordnung im Vordergrund: neue Legitimationen für die alte Geschlechterrollen-Hierarchie waren gefragt. Auch in der untersuchten Zeitperiode bestand noch immer ein breiter Konsens darin, dass das Kinderkriegen eine gesellschaftliche Grundaufgabe jeder Frau darstellte. So blieb denn auch der Abtreibungsdiskurs in der Zwischenkriegszeit weiterhin lebendig. Nebst der von Ziegler ebenfalls dargestellten Problematik, die verheiratete Frau zur Mutterschaft verpflichten zu wollen, macht gerade der Abortdiskurs deutlich, dass den Frauen die Selbstbestimmung über ihren Körper bis auf weiteres nicht zugestanden wurde. Vielmehr lässt sich anhand der Körperpolitik nachweisen, dass die herkömmliche Geschlechterordnung weiterhin aufrecht erhalten blieb. Es waren die allgemein gültigen Gesellschaftsnormen, die das Verhalten gegenüber dem anderen Geschlecht, aber auch dem eigenen Körper gegenüber bestimmten. So reduzierte sich das Recht auf Selbstbestimmung auf das normierte Bild von Weiblichkeit und Mutterschaft. Dies führte dazu, dass die Frauen nebst ihrer Erwerbsarbeit oftmals alleine für die Betreuung und Erziehung des Nachwuchses zuständig waren. Aussereheliche Geburten hatten auch im untersuchten Zeitraum in aller Regel die soziale Diskriminierung der Mütter zur Folge.
Was den dritten Themenbereich anbelangt, das Agieren in der Öffentlichkeit, zeichnet Ziegler die Realität eines anhaltend von Männern dominierten Handlungsraums nach. Die Frauen verfügten nur über wenig Eigenbestimmung; im untersuchten Zeitraum verstärkte sich die geschlechterdifferente gesellschaftliche Integration. Immerhin kam es mancherorts zu gewerkschaftlicher Organisation der Frauen im Rahmen ihrer Erwerbsarbeit, wo sie ihre Interessen vertraten. Es gelang den Frauen in der untersuchten Zeitperiode jedoch nicht oder nur in Ansätzen, sich politisch zu etablieren. Die Politik erschloss sich ihnen nur auf jenen Gebieten, auf denen die Männer sich aufgrund der ihnen zugeschriebenen Geschlechtscharaktere besondere Eignung erhofften. So erhielten die Frauen auch im Kanton Bern beispielsweise Einsitz in den Kirchen- und Schulkommissionen. Die herkömmliche Geschlechterordnung wurde also auch während der Zwischenkriegs- und der Kriegszeit nicht grundlegend verändert, sie passte sich lediglich an die moderneren Legitimationen an. Es kam zwar verschiedentlich die Forderung nach der Gleichstellung der Frauen auf, da die neu auftretenden gesellschaftlichen Anforderungen nach einer eigenständigeren Stellung der Frauen in der Gesellschaft sowie nach ihrem direkteren Bezug zum Staat verlangten. Gleichzeitig stellte man aber «die natürliche Bestimmung der Frau» nicht infrage. Ziegler ist daher nicht erstaunt, dass die Annahme des Frauenstimmrechts in der Schweiz im Vergleich zu anderen Staaten Europas relativ spät erfolgte; sie wundert sich vielmehr, dass es überhaupt zur Annahme dieser Initiative kam.
Die thematisch breit angelegte Abhandlung bildet einen wichtigen Markstein in einem für die Schweiz noch arg lückenhaften Forschungsbereich. Sie bietet eine Fülle von (auch lokalgeschichtlich) spannenden Ergebnissen. Wünschbar gewesen wären allerdings eine etwas klarere Strukturierung des mit 17 Seiten eher langatmigen Schlussworts sowie ein Namensverzeichnis, damit sich der Leserschaft die vielen Namen von Personen mit teilweise gesamtschweizerischer Bedeutung auf einen raschen Blick erschlössen.