Die Verfassung Liechtensteins ist einmalig. Hans-Adam II., der Fürst von Liechtenstein, erhält durch sie so viele Rechte wie kaum ein anderer Monarch Europas. So kann er das Parlament auflösen, die Regierung entlassen, die Richter auswählen oder das Resultat einer Volksabstimmung kassieren. Die Staatsgewalt ist laut Verfassung von 1921 gleichzeitig «im Fürsten und im Volke verankert». Die Staatslehre spricht deshalb von einem dualistischen (zweipoligen) System.
Zwischen 1992 und 2003 wurde in Liechtenstein um die konkrete Ausgestaltung dieser Staatsform gerungen, wobei vor allem die Kompetenzen des Staatsoberhauptes zu Diskussionen Anlass gaben. Der Verfassungsstreit wurde 2003 durch eine Volksabstimmung beendet. Der Fürst hatte sich direkt an das Volk gewandt und ihm in der Form einer Volksinitiative eine Verfassungsnovelle unterbreitet. Sein Vorschlag erhielt schliesslich 64,3 Prozent der Stimmen.
Die Machtfrage beschäftigte in erster Linie den Fürsten und den Landtag, das Parlament. Je näher die Volksabstimmung kam, desto intensiver meldeten sich auch die Medien zu Wort. Die Dokumente, die in dieser Auseinandersetzung eine Rolle spielten, werden hier erstmals in einer umfassenden Sammlung präsentiert: Reden, Interviews, Leserbriefe, Zeitungskommentare, Gerichtsurteile, Abstimmungswerbung, Parlamentsdebatten, Gutachten, Verfassungsentwürfe. Neun aktuelle Interviews mit den damaligen Protagonisten (darunter dem Fürsten) runden die Textsammlung ab.