Die Freiheit ist von jeher das Fundament der schweizerischen Demokratie und die liberale Staatsform die Garantie für ihren Schutz – so zumindest lautet die patriotisch korrekte Geschichte der Schweiz. Kritische Perspektiven eröffnet jedoch die Praxis der weitgehend unregulierten Anstaltseinweisungen, die seit dem 19. Jahrhundert durch die kantonalen Armen-, Fürsorge- und Gesundheitsgesetze sowie das Vormundschaftsrecht legitimiert wurden. Sie ermöglichten zeitlich unbegrenzte Freiheitsentzüge in Zwangsarbeits- und Arbeitserziehungsanstalten ohne strafrechtliche Verurteilung. Mit Fokus auf den Kanton Zug zeigt diese Studie, dass diese Praxis nicht im Widerspruch zum demokratischen Selbstverständnis stand, sondern bis weit in die 1980er-Jahre von diesem getragen wurde.