In-vitro-Fertilisation, Pränataldiagnostik, Leihmutterschaft, Eizellspende, Crispr-Cas9, Hirntodkriterium oder informed consent sind nur einige der Begriffe, Regeln und Praktiken im Zusammenhang mit der medizinisch assistierten Fortpflanzung, der Transplantationschirurgie oder der modernen Humanforschung.
Sie stehen für die Hoffnung auf medizinischen Fortschritt, wecken aber auch die Befürchtung, dass mit der biomedizinischen Spezialgesetzgebung grundlegende Persönlichkeitsrechte und die Menschenwürde verletzt werden.
Vor diesem Hintergrund wird in dieser Studie der Frage nachgegangen, als was der menschliche Körper im Verlauf der Zeit begriffen wird und wie mit ihm umgegangen werden darf. Aufschluss darüber gibt ein rechtshistorischer Rückblick, der den Wandel der Rechtsnormen nachzeichnet, die den menschlichen Körper als ungeborenen, als toten oder als lebenden im Bereich der modernen Humanforschung betreffen. In den normativen Texten seit der Antike ist er entweder eine Sache, etwas Unverfügbares oder Teil der Persönlichkeit, der Würde zu- oder abgesprochen oder anteilsmässig gewährt wird.
In der Gegenwart etabliert sich die Biomedizin als Leitwissenschaft für das Medizinrecht, und zunehmend setzen sich utilitaristische Argumente durch, während die Grenzen, die verfassungsmässig garantierte Grundrechte oder zivil- und strafrechtliche Normen ziehen, als einem konservativen Geist entsprungene Verbote und Freiheitsbeschränkungen wahrgenommen werden. Damit wird eine wesentliche Funktion des Rechts, der Schutz des Individuums, verkannt.