Légitimation et délégitimation de l’internement administratif /
Legitimierung und Delegitimierung der administrativen Versorgung
Texte deutsch, französisch oder italienisch
En Suisse, jusqu’en 1981, un arsenal légal permettait d’enfermer des personnes dont les comportements étaient jugés déviants des normes dominantes en matière de travail, de famille ou de sexualité. Sous prétexte de réguler les coûts de l’assistance comme de protéger l’ordre et la morale publics, l’internement administratif excluait ces individus du droit commun. Cet ouvrage explicite les conditions politiques, sociales et scientifiques qui ont permis l’édiction, la perduration, puis l’abrogation de bases légales matérialisant des tensions et des contradictions entre État de droit, justice et liberté personnelle.
In der Schweiz ermöglichte es bis 1981 ein rechtliches Instrumentarium, Personen wegzusperren, deren Verhalten als von den vorherrschenden Normen hinsichtlich Arbeit, Familie oder Sexualität abweichend angesehen wurde. Unter dem Vorwand, die Kosten der Fürsorge zu regeln und die öffentliche Ordnung und Moral zu schützen, schloss die administrative Versorgung diese Personen vom gemeinen Recht aus. Dieses Buch beleuchtet die politischen, sozialen und wissenschaftlichen Bedingungen, die es ermöglicht haben, solche Rechtsgrundlagen zu schaffen, zu erhalten und letztlich aufzuheben. Dabei werden Spannungen und Widersprüche zwischen Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und persönlicher Freiheit sichtbar.
Der Bundesrat beauftragte Ende 2014 eine unabhängige Expertenkommission (UEK) mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen in der Schweiz vor 1981. Dazu gehörten insbesondere die Auseinandersetzung mit der Perspektive von Betroffenen und Opfern sowie die Analyse staatlicher Interventionen und behördlichen Handelns. Die UEK sollte dabei auch die Bezüge zu allen anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen berücksichtigen. Die Kommission veröffentlicht ihre Forschungserkenntnisse in neun Monografien sowie einem Synthesebericht zuhanden des Bundesrates.
Die UEK Administrative Versorgungen wurde interdisziplinär zusammengesetzt: Sie besteht aus neun Mitgliedern, hauptsächlich Historikerinnen und Historiker, aber auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialwissenschaften, der Psychiatriegeschichte/Psychiatrie und der Rechtswissenschaften.