Verrückte Welten
Wahnsinn und Gesellschaft im barocken Zürich
Gebunden
2006. 272 Seiten, 4 Abbildungen s/w.
ISBN 978-3-0340-0786-3
CHF 48.00 / EUR 32.00 
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Der Bäcker Samuel Körner wartete 1707 darauf, dass ihn Anna, die Königin von England, mit ihren Kutschen abholen liess. Der alte Obervogt Isaak Keller bestellte für ein imaginäres Reiterregiment beim Hutmacher 50 graue und 50 schwarze Hüte. Anna Schneider wollte sich ein Loch in den Kopf bohren lassen, um nachzusehen, was darin verborgen ist. Die Autorin erzählt die Geschichten von diesen und anderen wahnsinnigen Menschen im Zürich des 17. Jahrhunderts.
Lokale Fallstudien zu Wahnsinn in der Frühen Neuzeit sind trotz der Tatsache, dass die Geschichte von Geisteskrankheiten seit Michel Foucaults Werk «Wahnsinn und Gesellschaft» auf der Agenda historischer Forschung steht, selten. Die vorliegende Studie zielt vor dem Hintergrund einer besonders dichten Überlieferung darauf, für einen geographisch eng beschränkten Raum - Stadt und Landschaft Zürich - ein umfassendes Bild des gesellschaftlichen Umgangs mit Wahnsinn zu entwickeln, das insbesondere die Sphäre des Alltags ausserhalb von Anstalten mit einschliesst. Vor allem wird dabei aufgezeigt, wie Geisteskranke von ihren Familien und Gemeinden versorgt wurden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Perspektive der Geisteskranken selbst. Deutlich wird hier, wie Wahnsinnige mit der eigenen Feststellung ihres Andersseins sowie der Fremdzuschreibung von Wahnsinn umgingen.
Die Analyse von Wahnsinn aus verschiedenen Perspektiven ermöglicht eine Relativierung einer auf obrigkeitliche Disziplinierung ausgerichteten Blickweise. Sie zeigt, dass Wahnsinn ein Ergebnis von komplexen und dynamischen Interaktions- und Zuschreibungsprozessen war. An diesen Prozessen waren nicht nur die Obrigkeit und die Gelehrten beteiligt, sondern ebenso die Nachbarschaft, die Familie und die Kranken selbst.


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Pressestimmen
«Aline Steinbrecher gelingt es dank subtiler, schlüssiger Analyse grösserer Quellenbestände, die Diskussion um die These von der Disziplinierung Wahnsinniger auf eine neue, solide Basis zu stellen. Sie kann für den Fall Zürich nachweisen, dass weniger eine systematische Disziplinierung als eine an den Bedürfnissen und Möglichkeiten von Familie und Gesellschaft orientierte Pragmatik den Umgang mit Wahnsinnigen prägte.» Laudatio für den Sigerist-Preis 2007

«Eine gelungene Fallstudie, die auch Anstösse zu weiteren Untersuchungen gibt, nicht nur für die Schweiz, sondern den gesamten deutschsprachigen Raum.» Robert Jütte, Zeitschrift für historische Forschung

«Die Arbeit ist in iherr gut herausgearbeiteten Deutlichkeit von grossem Erkenntniswert. Zu Recht wurde sie 2007 mit dem Henry-E.-Sigerist-Preis für Nachwuchsförderung in der Geschichte der Medizin und der Naturwissenschaft ausgezeichnet.» Hubert Steinke, Gesnerus

Besprechungen
Seit Michel Foucaults Wahnsinn und Gesellschaft (1961) wird Psychiatriegeschichte nicht mehr nur als Medizin-, sondern auch als Sozialgeschichte betrieben. Aline Steinbrecher wählt für ihre Dissertation ebenfalls diese Perspektive. Fokussiert Foucault in seinem wegweisenden Werk vor allem auf Wahnsinn als Kehrseite der Vernunft und als Beispiel für Ausgrenzungsmechanismen, so rücken in Steinbrechers Darstellung die Menschen in den Vordergrund. Die Untersuchung einer äusserst breiten Quellenbasis – diese umfasst neben Spitaldokumenten, Gerichts-, Ehegerichts- und Ratsakten auch Supplikationen und «Nachgänge» (obrigkeitliche Erkundigungen) – ermöglicht den Blick auf alle sozialen Gruppen im frühneuzeitlichen Zürich, die in irgendeiner Form mit dem Phänomen «Wahnsinn» konfrontiert waren: Ärzte und Obrigkeiten, Familien­angehörige und Nachbarn, und nicht zuletzt auch die als «wahnsinnig» Bezeichneten oder sich selber als solche Darstellenden. Diese Multiperspektivität verdeutlicht Steinbrechers Votum, dass sich nicht die Geschichte des Wahnsinns schreiben lasse, sondern eine disparate Beschreibung des Phänomens unausweichlich sei. Steinbrechers Monografie umfasst drei Teile: zu Bildern des Wahnsinns, zu Wahnsinn und sozialer Ordnung sowie zum institutionellen Umgang mit Wahnsinn. Im ersten Teil der Untersuchung wird eine Semantik des Wahnsinns vorgestellt, die im 17. Jahrhundert stark alltagssprachlich geprägt war. Der Sitz des Wahnsinns wurde im Gehirn lokalisiert, weshalb der Kopf im Vordergrund des Interesses stand und die Behandlungsmethoden der Geisteskrankheit, die vor allem aus der gale­nischen Medizin stammten, dort ansetzten. Nach den Grundsätzen der klassischen Humoralpathologie war besonders die Melancholie als Ursache für Geisteskrankheit von Bedeutung; Steinbrecher spricht für das 17. Jahrhundert diesbezüglich von einer «omnipräsenten Diagnose». (242) Der medizinische Diskurs um Geisteskrankheit wurde durch einen theologischen überlagert, in welchem Kranke als Sündige gesehen wurden. Eine Heilung wurde daher nur durch Busse und Hinwendung zu einem gottgefälligen Leben für möglich erachtet. Die Fürsorge der Geisteskranken oblag demnach nicht nur der Stadt, sondern immer auch der Kirche. Dabei interferierten Vorstellungen von somatischen und von psychischen Krankheitsursachen – wobei zwischen Körper und Seele so­wieso enge Zusammenhänge angenommen wurden – mit Ideen übernatürlicher Einwirkungen wie Teufelsbesessenheit, Teufelspakt oder Hexerei. Der zweite Teil der Dissertation untersucht das Aushandeln von Grenzen in Familien- und Nachbarschaftsverbänden sowie die Frage, wann diese als überschritten angesehen wurden. Steinbrecher zeigt auf, wie Geisteskranke häufig lange von der eigenen Familie versorgt wurden. Die Grenzen des Tragbaren – der «wahnsinnige[n] Belastung», wie die Überschrift eines Unterkapitels lautet – erweisen sich dabei als variabel und von Fall zu Fall verschoben. Wurden diese Grenzen aber nicht eingehalten, so führte das fast zwangsläufig zur Hospitalisierung der Kranken und somit einem Ausschluss aus der Gesellschaft. Auf diese Konsequenzen der Grenzüberschreitungen wird im dritten Teil der Arbeit fokussiert. Über die Hospitalisierung eines Kranken beziehungsweise über die Frage, ob jemand als wahnsinnig oder nicht zu beurteilen sei, wurde auf der Gschau entschieden. Diese war im 17. Jahrhundert das massgebende Organ, welches über den Geisteszustand urteilen und über einen Spitaleintritt entscheiden konnte. Die Einschätzung, ob jemanden geisteskrank sei oder nicht, war dabei natürlich subjektiv. Anhand der untersuchten Quellen kann Steinbrecher für Zürich aufzeigen, dass keinesfalls nur solche «Kranke» hospitalisiert wurden, die für sich selber oder andere als gefährlich eingestuft wurden. Beispielsweise nutzten auch Delinquenten durch Selbstbezichtigungen als Wahnsinnige die Chance, einer Internierung im Gefängnis zu entgehen und sich stattdessen hospitalisieren zu lassen. Das Urteil über eine Geisteskrankheit galt nämlich immer nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, sodass man durch ein künftig reuiges und angepasstes Leben die eigene Genesung von der Krankheit beweisen konnte, was die Entlassung aus dem Spital bewirkte. Im Zürich des 17. Jahrhunderts waren Wahnsinnige im Spital am Predigerplatz untergebracht und nicht – wie häufig üblich – ausserhalb der Stadt. Nach Foucault haben diese ausgelagerten Orte, bei denen es sich oft um leer stehende Leprosorien oder Pesthäuser handelte, eine stark symbolische Bedeutung, indem Wahnsinn damit auch räumlich als eine randständige Krankheit inszeniert wurde. Auch Steinbrecher widmet der Aussonderung des Wahnsinns aus der Gesellschaft und den immer wieder erwähnten Grenzen zwischen «Normalität» und «Andersartigkeit» grosse Aufmerksamkeit, bindet diese aber nicht an die räumliche Komponente der Stadtgrenzen zurück. Vielmehr hebt Steinbrecher gerade die Variabilität von Grenzen hervor. Eine weitere ihrer Hauptthesen ist, dass «auf das Bild der Irren alles, was die Gesellschaft als störend, als anders, als grenzüberschreitend empfand, projiziert wurde. Der psychisch Kranke wurde also nicht nur als Irrer, sondern auch als Ordnungsbrecher und Grenzüberschreiter gesehen.» (242) Es ist Steinbrecher eindrucksvoll gelungen, Grenzziehungen und -überschreitungen sichtbar zu machen. Die räumliche und zeitliche Einschränkung des Untersuchungsgegenstandes auf Zürich im 17. Jahrhundert bietet sich bei der reichen und vielfältigen Quellenlage schon der Übersichtlichkeit halber an. Steinbrechers Ergebnisse dürften aber durch die breite Einbettung in die Forschungslandschaft gerade auch des englischen Sprachraums repräsentativ dafür sein, was Wahnsinn im 17. Jahrhundert für die Gesellschaft bedeutet hat. Wie bei Foucault wird «Gesellschaft» bei Steinbrecher als normschaffend definiert. Doch es werden bei ihr die einzelnen Stimmen in dieser Gesellschaft hörbar gemacht, sodass die Spielräume der Normen ebenfalls sichtbar werden. Inwieweit Wahnsinn in der Frühen Neuzeit mit diesen grenzziehenden Normen vereinbar war, wo solche gesprengt wurden und damit die gesellschaftliche Akzeptanz Wahnsinniger aufgehoben wurde, zeigt Steinbrecher anschaulich auf. Ihre fun­dierte Recherche und Quellen­ana­lyse entwirft ein facettenreiches Bild von Wahnsinn und Gesellschaft, welches ihre Monografie trotz vereinzelter Flüchtigkeitsfehler sehr informativ, spannend und gut lesbar macht. Abschliessende Fazite der einzelnen Unterkapitel erleichtern die Orientierung und bringen die an einzelnen Personenbeispielen vorgeführten Aspekte zusammenfassend nochmals auf den Punkt. Steinbrecher ist mit ihrer Dissertation eine Untersuchung gelungen, die nicht nur das Desiderat einer Studie zu Wahnsinn und Gesellschaft in der Schweiz aufarbeitet, sondern auch von allgemeinem Interesse sein dürfte für die in den letzten Jahren auch im deutschsprachigen Raum zentral gewordene Sozialgeschichte der Medizin.
Monika Studer (Igis) in Traverse 2008/3