Vom Bürgerrechtskauf zur Integration

Einbürgerungsnormen und Einbürgerungspraxis in Liechtenstein 1945–2008

Broschur
2012. 260 Seiten, 17 Abbildungen s/w.
ISBN 978-3-0340-1149-5
CHF 30.00 / EUR 24.90 
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Parallel zum Bürgerrechtskauf, der sogenannten Finanzeinbürgerung, entwickelte sich in Liechtenstein ab 1945 die Einbürgerung von alteingesessenen Ausländerinnen und Ausländern zu einer eigenen Einbürgerungsform. Heute ist die erleichterte Einbürgerung von Personen mit langfristigem Wohnsitz die häufigste Einbürgerungsart. Die Studie konzentriert sich auf die Einbürgerung der sogenannten Alteingesessenen, wobei der Wandel der Einbürgerungsbedingungen und dessen Voraussetzungen im Zentrum stehen. Neben der Darstellung der Einbürgerungsnormen und -praxis wird anhand von Kurzbiografien und Interviews auch Eingebürgerten sowie in Liechtenstein lebenden Ausländerinnen und Ausländern Raum gegeben.

Lic. phil. I Veronika Marxer, geb. 1955, ist Historikerin, sie lebt in Schaan.


Bücher im Chronos Verlag

Inhalt

1 Einleitung
1.1 Thema
1.2 Fragestellung, Hypothesen, Methoden
1.3 Begriffe
1.4 Forschungsstand
1.5 Quellen
1.6 Aufbau der Arbeit

2 Die Einbürgerung in der frühen Nachkriegszeit – erste Liberalisierungsversuche
2.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1945–1949
2.1.1 Personen ohne oder mit kurzfristigem Wohnsitz
2.1.2 Personen mit langfristigem Wohnsitz oder seit Geburt in Liechtenstein
2.1.3 Rückbürgerungen
2.1.4 Verleihung des Landesehrenbürgerrechts
2.2 Der Entwurf eines neuen Bürgerrechtsgesetzes 1950
2.2.1 Parlamentarische Vorstösse
2.2.2 Die Schwerpunkte des Regierungsentwurfs
2.2.3 Die Landtagsdebatte
2.2.4 Fazit

3 Das Ende der klassischen Finanzeinbürgerung und das Prinzip der Assimilation
3.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1950–1960
3.1.1 Personen ohne oder mit kurzfristigem Wohnsitz
3.1.2 Personen mit langfristigem Wohnsitz oder seit Geburt in Liechtenstein
3.1.3 Rückbürgerungen
3.1.4 Verleihung des Landesehrenbürgerrechts
3.2 Die Bürgerrechtsrevision von 1960
3.2.1 Druck vonseiten der Neubürger und der Schweiz
3.2.2 Die Schwerpunkte der Gesetzesvorlage
3.2.3 Die Landtagsdebatten
3.2.4 Fazit

4 Neue Formen des Bürgerrechtskaufs und behördliche Gegenmassnahmen
4.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1961–1965
4.1.1 Personen mit kurzfristigem Wohnsitz
4.1.2 Personen mit langfristigem Wohnsitz oder seit Geburt in Liechtenstein
4.1.3 Rückbürgerungen
4.1.4 Verleihung des Landesehrenbürgerrechts
4.2 Der Antrag auf Erhöhung der Wohnsitzfrist und die Neuauslegung des Landesehrenbürgerrechts 1965
4.2.1 Die Erhöhung der Wohnsitzfrist auf zehn Jahre
4.2.2 Die Beschränkung des Landesehrenbürgerrechts auf einen Ehrentitel
4.2.3 Fazit

5 Das neue Sozialhilfegesetz und die Liberalisierung der Einbürgerungspraxis
5.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1966–1970
5.1.1 Personen mit kurzfristigem Wohnsitz
5.1.2 Personen mit langfristigem Wohnsitz oder seit Geburt in Liechtenstein
5.2 «Das eine tun und das andere nicht lassen» – die Renaissance der dualen Einbürgerungspraxis 1966–1970
5.2.1 Neuer Pragmatismus in Bezug auf den Bürgerrechtskauf
5.2.2 Zunehmende Kritik und Widerstand nach den Neuwahlen von 1970
5.2.3 Fazit

6 Die Forderung nach verstärkter Einbürgerung der alteingesessenen Ausländer und die Gefahr der Überfremdung
6.1 Zum gesellschaftlichen Kontext
6.2 Das Postulat zur verstärkten Einbürgerung der alteingesessenen Ausländer vom 23. September 1971
6.3 Die Vorschläge der Regierung
6.4 Die Positionen im Landtag
6.4.1 Zum Verhältnis von Einbürgerung, Überfremdung und Übervölkerung
6.4.2 Zur Kritik am alternativen Verfahren
6.5 Die Empfehlungen der Landtagskommission vom 10. Dezember 1973
6.5.1 Die Überweisung des Kommissionsvorschlags an die Regierung
6.6 Fazit

7 Erste Anpassungen des Bürgerrechts unter dem Aspekt der Gleichberechtigung von Frau und Mann
7.1 Der Beibehalt des Bürgerrechts bei Ausheirat im Landtag 1956
7.2 Das Postulat «Liechtensteinerin bleiben» vom 22. Dezember 1969
7.2.1 Der Vorschlag der Regierung
7.2.2 Die Stellungnahme der Landtagskommission
7.2.3 Die Landtagsdebatten
7.2.4 Fazit
7.3 Ausbürgerung durch Ausheirat – ein Fallbeispiel

8 Die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts und die Forderung nach bürgerrechtlicher Gleichstellung
8.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1970–1986
8.2 Die Einführung der erleichterten Einbürgerung «ausländischer Kinder liechtensteinischer Mütter» 1986
8.2.1 Zum gesellschaftlichen Kontext
8.2.2 Die Schwerpunkte der Gesetzesvorlage
8.2.3 Die Landtagsdebatten
8.2.4 Die Volksabstimmung vom 5./7. Dezember 1986
8.2.5 Fazit
8.3 Die Naturalisation eines «Liechtensteiners» – ein Fallbeispiel

9 Die Verankerung des Gleichheitsgrundsatzes in der Verfassung und die bürgerrechtliche Gleichstellung von Frau und Mann
9.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1987–1995
9.2 Die Revision des Bürgerrechts unter dem Aspekt der Gleichberechtigung 1996
9.2.1 Die rechtlichen Grundlagen
9.2.2 Die Schwerpunkte der Regierungsvorlage
9.2.3 Die Landtagsdebatten
9.2.4 Das Urteil des Staatsgerichtshofs vom 24. April 1997
9.2.5 Fazit

10 «Ein Langzeitproblem, das dringend ist» – die Einbürgerung der alteingesessenen Ausländerinnen und Ausländer
10.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 1996–1999
10.2 Die Revision des Bürgerrechts unter dem Aspekt der Assimilation 2000
10.2.1 Das Postulat zur erleichterten Einbürgerung alteingesessener Ausländer vom 14. September 1994
10.2.2 Die Schwerpunkte der Regierungsvorlage
10.2.3 Die Landtagsdebatten
10.2.4 Die Volksabstimmung vom 16./18. Juni 2000
10.2.5 Fazit
10.3 «Liechtensteiner mit ausländischem Pass» – ein Fallbeispiel

11 Der Integrationsnachweis als Einbürgerungsvoraussetzung
11.1 Die Einbürgerungspraxis der Jahre 2000–2010
11.2 Die Revision des Bürgerrechts unter dem Aspekt der Integration 2008
11.2.1 Zum gesellschaftlichen Kontext
11.2.2 Die Motion betreffend die Integration von ausländischen Staatsangehörigen in Liechtenstein vom 23. Januar 2006
11.2.3 Die Schwerpunkte der Regierungsvorlage
11.2.4 Die Landtagsdebatten
11.2.5 Fazit
11.3 Abgelehnt – ein Fallbeispiel

12 Schluss