Von 1920 bis 1955 existierte im Fürstentum Liechtenstein eine besondere Form des Bürgerrechtserwerbs: die Finanzeinbürgerung. Sie erlaubte es solventen ausländischen Staatsangehörigen, sich mittels hoher Beträge in das liechtensteinische Bürgerrecht einzukaufen, ohne vorgängig im Fürstentum Wohnsitz zu nehmen. Die Einbürgerungstaxen bildeten in diesem Zeitraum einen zentralen Faktor für die Sanierung des Liechtensteiner Staatshaushaltes und den Unterhalt der Gemeinden. Im Jahr 1955 setzte der Internationale Gerichtshof der Finanzeinbürgerung mit der Begründung ein Ende, dass eine Staatsangehörigkeit ohne persönlichen Bezug zum Land nicht dem Völkerrecht entspreche. Nicole Schwalbachs Studie zeichnet die Entwicklung der Finanzeinbürgerung während dreieinhalb Jahrzehnten im Kontext nationaler und internationaler Debatten nach und zeigt, welche Bedeutung das Liechtensteiner Bürgerrecht für die Neubürger besass.
1 Einleitung
1.1 Thema
1.2 Fragestellung und Methode
1.3 Begriffe
1.4 Forschungsstand
1.5 Quellen
1.6 Aufbau der Arbeit
2 Die Institutionalisierung der Finanzeinbürgerung in Liechtenstein – 1919 bis 1929
2.1 Das Fürstentum Liechtenstein und die Anfänge der Finanzeinbürgerung
2.2 Die Finanzeinbürgerung als Thema in den Landtagsdebatten
2.2.1 Bestimmungen zur Finanzeinbürgerung
2.2.2 Diskussion um Höhe und Deklaration der Einbürgerungstaxen
2.3 «…den Pass bitte ich mit mehrjähriger Gültigkeit auszustellen» – die Einbürgerungsbewerber der ersten Dekade und ihre Motive
2.3.1 Solvenz, gute Reputation und Herkunft der Klientel
2.3.2 Das Jahr 1919 als Wegweiser und die Rückgabe von enteigneten Gütern
2.3.3 Vermögenssicherung und Steuerflucht
2.3.4 Angst vor sozialistischen Umwälzungen und Verlust der gesellschaftlichen Stellung
2.3.5 Persönliche Netzwerke und Beziehungen zum Fürstenhaus
2.3.6 Beibehaltung der ursprünglichen Staatsangehörigkeit
2.3.7 Vordatierung der Einbürgerung
2.3.8 Einkaufstaxen
2.3.9 Beibehaltung und Verleihung von Adelstiteln
3 1930 bis 1939 – Hochkonjunktur der Finanzeinbürgerungen und Kritik aus dem Ausland
3.1 Die Finanzeinbürgerungen in einem politisch und wirtschaftlich turbulenten Jahrzehnt
3.1.1 Liechtenstein während der Weltwirtschaftskrise
3.1.2 Zunehmende Kritik der Einbürgerungspolitik von aussen
3.1.3 Die Debatten rund um die Finanzeinbürgerungen in Parlament und Regierung zu Beginn des Jahrzehnts
3.1.4 Das Bürgerrechtsgesetz von 1934
3.1.5 Antisemitische Strömungen in Liechtenstein
3.1.6 Einbürgerungen als Finanzspritze für die Gemeinden
3.1.7 Nationalsozialistische Kräfte in Liechtenstein stiften Verunsicherung
3.1.8 Die Bedingungen für eine Finanzeinbürgerung werden verschärft
3.1.9 Kontroversen im einbürgerungsstarken Jahr 1937
3.1.10 Die Finanzeinbürgerungspolitik im Jahr 1938
3.1.11 Erzwungene Zugeständnisse unter dem Druck der Schweiz im Jahr 1939
3.1.12 Zerwürfnis mit der Schweiz, innenpolitische Krise und Wiederannäherung an die Eidgenossenschaft
3.2 «Er ist vermöglich und geniesst einen guten Ruf» – die Gesuchsteller von 1930 bis zum Beginn des Zweiten Weltkriegs
3.2.1 Einzelne Finanzeinbürgerungen in der Tradition der 1920er Jahre
3.2.2 Einbürgerung zum Erhalt eines Adelstitels
3.2.3 Junge Bewerber, potentielle Nachkommen und die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern
3.2.4 Die Aufnahme von Familien und unterschiedliche Taxen für Söhne und Töchter
3.2.5 Die Naturalisation von Frauen
3.2.6 Jüdische Bewerber
4 Liechtenstein während des Zweiten Weltkriegs
4.1 Die politische und wirtschaftliche Situation Liechtensteins während der Kriegsjahre
4.1.1 Die Behandlung von Finanzeinbürgerungen im Landtag in den ersten Kriegsmonaten
4.1.2 Zuspitzung der Lage für Liechtenstein im Jahr 1940 und die Auswirkungen auf die Finanzeinbürgerung
4.1.3 Das Fremdenpolizeiabkommen von 1941
4.1.4 Die Schwerpunkte der Landtagsdebatten
4.1.5 Ausbau der Industrie im Jahr 1942
4.1.6 Einbürgerungsgesuche von lang ansässigen Ausländern
4.1.7 Rückläufige Tendenz bei den Finanzeinbürgerungen
4.1.8 Kriegsende und neue Zusammensetzung im Parlament
4.2 «…und wird dem Lande nie zur Last fallen» – die Einbürgerungsbewerber der Kriegsjahre
4.2.1 Durchsetzung des neuen Instanzenwegs für Finanzeinbürgerungen
4.2.2 Ablehnung eines lang ansässigen Ausländers – der Fall «Merlin»
4.2.3 Der Fall Nottebohm
4.2.4 Beziehungsnetz der Gesuchsteller
5 Liechtenstein und seine Einbürgerungspolitik in der Nachkriegsphase von 1945 bis 1949
5.1 Beginn der wirtschaftlichen Konsolidierung und erste Ansätze einer Öffnung des liechtensteinischen Bürgerrechts
5.1.1 Erste Finanzeinbürgerungen nach dem Krieg
5.1.2 Erneute Kritik der Schweiz im Vorfeld der Revision des Fremdenpolizeiabkommens
5.1.3 Beschlüsse über eine Neuregelung des Schriftenwesens und über reduzierte Einbürgerungstaxen
5.1.4 Das Fremdenpolizeiabkommen von 1948
5.1.5 Der Wunsch nach Wiedererlangen der eigenen Autonomie
5.2 «…bittet sie die Fürstliche Regierung um eine wohlwollende Prüfung des Gesuches» – die Bürgerrechtsbewerber der Nachkriegsjahre
5.2.1 Einbürgerung lang ansässiger Ausländer und Ausländerinnen
5.2.2 Disparate Motive der Bewerber um eine klassische Finanzeinbürgerung
5.2.3 Persönliche Verbindungen zum Fürstenhaus
5.2.4 Einbürgerung deutscher Staatsbürger im Visier der Alliierten
5.2.5 Gesuchsteller mit Nähe zum NS-Regime
6 1950 bis 1955 – die letzten Jahre der klassischen Finanzeinbürgerung
6.1 Wirtschaftlicher Aufschwung und politische Konsolidierung
6.1.1 Die Frage um die eigene Souveränität bezüglich der liechtensteinischen Staatsangehörigkeit
6.1.2 Die Rechte und Pflichten der Finanzeingebürgerten werden hinterfragt
6.1.3 Die Einbürgerungen der Jahre 1953 und 1954 unter zunehmendem Druck der Schweiz und das entscheidende Jahr 1955
6.1.4 Reguläre Einbürgerungen nach dem Vorbild der klassischen Finanzeinbürgerung
6.1.5 Eine Unterredung mit der Schweiz und die Revision des Bürgerrechtsgesetzes von 1934
6.2 «…und bittet das Gesuch alsdann Seiner Durchlaucht, dem Regierenden Fürsten befürwortend zu unterbreiten» – die Bewerber der Jahre 1950 bis 1955
6.2.1 «Generationenwechsel» bei den Einbürgerungskandidaten
6.2.2 Einbürgerungen im Interesse der Schweiz
6.2.3 US-amerikanische und staatenlose Bewerber
6.2.4 Die liechtensteinische Staatsangehörigkeit als Alternative zum Schweizer Bürgerrecht
6.3 Der Fall Nottebohm als endgültige Zäsur für die klassische Finanzeinbürgerung
7 Die Folgen der Finanzeinbürgerung für die Naturalisierten und ihre Angehörigen
7.1 Emigration und Erwerb eines neuen Heimatrechts
7.1.1 Emigration nach England und Übersee
7.1.2 Wiedererlangung der deutschen Staatsangehörigkeit
7.1.3 Niederlassung und Einbürgerung in der Schweiz
7.2 Nicht intendierte Folgen der Finanzeinbürgerung für Neubürger und ihre Angehörigen
7.2.1 Steuerschulden und Schriftensperre
7.2.2 Kautionsrückforderungen
7.2.3 Verarmung
8 Schluss