Zwischen Rassismus, Markt und Menschenrechten
Das internationale Regime zur Kontrakt- und Zwangsarbeit im südlichen Afrika 1919–1944
Schweizer Beiträge zur internationalen Geschichte – Contributions suisses à l'histoire internationale, Band 8
Broschur
2005. 412 Seiten
ISBN 978-3-0340-0724-5
CHF 68.00 / EUR 44.80 
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Das Buch untersucht die Perzeption der Menschen aus Afrika anhand der Beziehung zwischen der Südafrikanischen Union und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Diese im Rahmen des Völkerbundes neu gegründete Institution hatte die Aufgabe, für «soziale Gerechtigkeit» als Voraussetzung für Frieden in der Welt zu sorgen. Von einer solchen Gerechtigkeit war der Arbeitsmarkt des südlichen Afrika weit entfernt. Angesichts des knappen Angebots an Arbeitskräften regierten Formen von Zwang und zweifelhaften Verträgen, denen die ILO mit internationalen Konventionen zu begegnen suchte. Während die Kolonialstaaten in ihren Kolonien auf Ausnahmeregelungen zählen konnten, musste Südafrika - als faktisch unabhängiger Staat - die Übereinkommen gänzlich übernehmen. Es bildete folglich einen Sonderfall, obwohl gerade seine Wirtschaftsstruktur in vielen Bereichen paradigmatisch war.
Die in den 1920er Jahren einsetzende Beschäftigung der ILO mit «indigener Arbeit» bedeutete für Südafrika deshalb eine potentiell gefährliche internationale Einmischung in den segregierten Arbeitsmarkt und damit in die Souveränität des Landes. Tatsächlich wurde aus Kreisen der ILO-Delegierten bald Kritik an der Rassentrennung laut. Viele Europäer betrachteten das Land am Kap aber auch als «Labor», in dem das Zusammenleben verschiedener «Rassen» ausprobiert werden konnte. In diesem Spannungsfeld entwickelten sich die formellen und informellen Beziehungen zwischen dem Internationalen Arbeitsamt in Genf und Südafrika. Bei allen vier ILO-Konventionen zur indigenen Arbeit, die bis 1939 verabschiedet wurden, spielten die Situation und die Erfahrungen der Union eine prominente Rolle. Die Diskussionen fanden in einem internationalen Umfeld statt, das noch kaum von einem Menschenrechtsdiskurs geprägt war und in dem noch weitgehend die Kolonialmächte den Ton angaben. Obschon der Widerspruch zwischen proklamierter Gleichheit und faktischer Ungleichheit aller Menschen immer mehr ins Bewusstsein der internationalen Gemeinschaft drang, bedurfte es der Erfahrung der rassistischen Vernichtungspolitik und der Gräueltaten des Zweiten Weltkriegs, um das Verbot der Rassendiskriminierung im Völkerrecht zu verankern und den Afrikanerinnen und Afrikanern den Weg zum «Menschsein» zu ebnen.



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