Theateraufführungen und Performances, die auf Gerichtsverhandlungen Bezug nehmen, erfreuen sich seit der Jahrtausendwende grosser Beliebtheit. Worin liegen die Spezifik und das politische Potenzial solcher theatraler Gerichtsformate? Inwiefern haftet ihnen etwas Dokumentarisches an? Und welche Rolle spielt dabei die Publikumspartizipation?
Anhand von acht Fallstudien zeitgenössischer Inszenierungen und Performances von Haus Bartleby, Yan Duyvendak und Roger Bernat, Christophe Meierhans, Milo Rau und Oliver Reese wird diesen Fragen im Spannungsfeld zwischen Spiel und Ernst nachgegangen.
Die Vorstellungen davon, wie Theateraufführungen beziehungsweise Gerichtsverhandlungen auszusehen haben und wie man sich in ihnen zu verhalten hat, haben sich ungefähr im selben Zeitraum ausgebildet. Um die Publikumspartizipation in Gerichtsformaten im deutschsprachigen Gegenwartstheater zu untersuchen, wird daher die historische Genese von Theater und Gericht als Institutionen im 18. und 19. Jahrhundert analysiert. Basierend auf den daraus hervorgehenden Interdependenzen und auf aktuellen Partizipationstheorien wird ein Modell partizipativer Theaterformen entwickelt. Im Fokus steht ihr politisches Potenzial.
Das ITW Bern begreift sich als Partner der in der Fédération internationale de la recherche théâtrale und in der Gesellschaft für Theaterwissenschaft e. V. vereinigten theaterwissenschaftlichen Institute. Folgerichtig werden in der Reihe auch Ergebnisse aus Lehre und Forschung auch anderer Institute präsentiert: Textsammlungen zum Studium der Theaterwissenschaft, Kongressmaterialien, Lizentiatsarbeiten zur Fachgeschichte, zur Theaterpraxis oder zur Methodendiskussion. Ebenso ist an Erstausgaben von Stücken oder an wichtige Übersetzungen gedacht, die Eingang in den theaterwissenschaftlichen Diskurs finden sollen.
«Anhand acht zeitgenössischer Inszenierungen und Performances, die alle von unterschiedliche Elementen der Publikumspartizipation geprägt sind, widmet sich Géraldine Boesch dem theatralen Gerichtsformat – ein von ihr neugeschaffener Begriff, der die Hybride der Institutionen Theater und Gericht bezeichnet.»