Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen (Hg.)
Organisierte Willkür

Administrative Versorgungen in der Schweiz 1930–1981

Schlussbericht

Texte deutsch

Veröffentlichungen der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen, Band 10 A
Halbleinen
2019. 400 Seiten
ISBN 978-3-0340-1520-2
CHF 38.00 / EUR 38.00 
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Bis 1981 wurden in der Schweiz Zehntausende Menschen ohne Gerichtsurteil und ohne dass sie eine Straftat begangen hatten, in Anstalten eingewiesen. Obwohl auf zahlreiche Gesetze gestützt, war die Praxis der Behörden rechtsstaatlich problematisch und vielfach von Willkür geprägt. Oft reichte es für eine jahrelange Anstaltsversorgung, dass jemand als «arbeitsscheu» oder als «liederlich» bezeichnet wurde. 2014 anerkannte das Parlament das Unrecht, das den administrativ versorgten Menschen zugefügt worden war, und erteilte den Auftrag für eine historische Aufarbeitung.

Der Schlussbericht der Unabhängigen Expertenkommission Administrative Versorgungen präsentiert die wissen­schaftliche Synthese dieser Untersuchungen in knapper, verständlicher Form und situiert die Ergebnisse im Kontext der Schweizer Geschichte. Er enthält auch die Empfehlungen der Kommission zum weiteren Rehabili­tierungsprozess und Texte von betroffenen Personen. Er bildet eine differenzierte Grundlage für die Fortführung der politischen und historischen Diskussion über fürsorgerische Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen und die Anerkennung historischen Unrechts.

 

Pressestimmen

«Die Synthese ist sehr gut strukturiert und leicht verständlich geschrieben. Fragen, die jeweils zu Beginn eines Kapitels oder Unterkapitels formuliert werden, leiten die Lektüre. Die vielen Fallbeispiele, die in den Text eingestreut sind, machen diesen anschaulich. Die Synthese wird ihrem Namen insofern gerecht, als es den Autorinnen und dem Autor gelingt, ein gesamthaftes Bild der administrativen Versorgungen in der Schweiz im 20. Jahrhundert zu zeichnen. Sie zeigen grosse Linien und Grundmuster auf, die für diese Praxis bestimmend waren – dabei gehen aber auch Fallbeispiele (Entwicklungen in einzelnen Kantonen und Einrichtungen, persönliche Schicksale) nicht vergessen.»

Berner Zeitschrift für Geschichte, 1/2021, Michèle Hofmann

«Hindelbank, einziges Frauengefängnis der deutschsprachigen Schweiz. Biondi wird dort als 17-Jährige eingesperrt, obwohl sie keine Straftat begangen hat. Den Zürcher Behörden reicht es, dass sie minderjährig ist und schwanger wurde, ohne verheiratet zu sein. [...]
Was Ursula Biondi Ende der Sechzigerjahre erlitten hat, trägt einen irreführend harmlosen Namen: ‹administrative Versorgung›. Geschätzt 60'000 Menschen wurden in der Schweiz im Lauf des 20. Jahrhunderts ‹versorgt" - also auf Geheiß von Kantonsbehörden eingesperrt, ohne Anhörung, ohne Gerichtsurteil. Die Betroffenen galten als ‹arbeitsscheu›, ‹trunksüchtig› oder passten auf andere Weise nicht in das rigide gesellschaftliche System. Sie sollten in Heimen und Anstalten umerzogen und zur Vernunft gebracht werden. Tatsache ist, dass sie dort psychische und physische Misshandlungen erlitten, zu Abtreibungen oder dem Weggeben ihre Kinder gezwungen, manche zwangssterilisiert wurden. Die meisten Opfer entsprachen nach ihrer Entlassung noch weniger den gesellschaftlichen Normvorstellungen, oft folgte wenig später schon die nächste Einweisung.
Erst 1981 hob die Schweiz die kantonalen Gesetze auf, welche Zwangseinweisungen ermöglichten: Es war eine Spätfolge des Beitritts zur Europäischen Menschenrechtskonvention 1974. Zwangseinweisungen außerhalb des Strafrechts gab und gibt es zwar weiter in der Schweiz. Aber die Betroffenen genießen seit 1981 Rechtsschutz - so, wie es die Menschenrechtskonvention vorsieht.
All diese Dinge weiß die breite Öffentlichkeit in der Schweiz erst seit Kurzem. Sie stehen in dem jüngst veröffentlichten Abschlussbericht der Untersuchungskommission, welche die Schweizer Regierung 2014 zum Thema administrative Versorgungen eingesetzt hat.»

Süddeutsche Zeitung, 10. Oktober 2019, Isabel Pfaff

«Der vorliegende Schlussbericht präsentiert sich als Ergebnis eines Forschungsprozesses, den die Kommission unter Einbezug engagierter Betroffener konzipiert und durchgeführt hat. Sein Hauptteil besteht aus einer vorzüglichen Synthese der Untersuchungsergebnisse, verfasst vom extern beigezogenen Rechts-, Sozial- und Psychiatriehistoriker Urs Germann und der Soziologin und UEK-Mitarbeiterin Lorraine Odier. […]

Sachlich, ohne Beschönigungen, in einer gut lesbaren Sprache und mit souveräner Urteilskraft geschrieben, setzt die Darstellung von Urs Germann und Lorraine Odier Standards für die Forschung. Gleichzeitig leistet sie einen wichtigen Beitrag für die öffentliche Aufklärung und die Anerkennung historischen Unrechts.»

H-Soz-Kult, 4. Februar 2020, Regula Ludi

«Die zehn Bände der unabhängigen Kommission Administrative Versorgungen befassen sich mit einem düsteren Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte. Die Kommission ist in vielem sehr klar, hütet sich aber vor schnellen Schuldzuweisungen an einzelne und zeigt, dass Behörden und Gesellschaft oft zusammenarbeiteten. [...] Die Dimension [der Administrativen Versorgung] ist beachtlich: Insgesamt wurden in der Schweiz zwischen 1930 und 1981 um die 60'000 Personen administrativ versorgt. Am meisten in den Krisenjahren der 30er-Jahre mit rund 1'500 Versorgten pro Jahr. Zu den Zahlen gibt es noch zwei Bemerkungen: Nicht dabei sind die Zahlreicheren, die in eine psychiatrische Anstalt durch Arztzeugnisse eingewiesen wurden, und die Verdingkinder. [...] Warum geschahen diese auch damals schon unrechtmässigen Versorgungen meist still und unauffällig? Es betraf Randgruppen, stigmatisierte Personen. ‹Stigmatisierungen bedeuteten eine Ungleichverteilung von Lebenschancen. Sie verfestigten das Bild einer Gruppe von Menschen am Fuss der Gesellschaftspyramide, die den moralischen und sittlichen Ansprüchen der Mehrheitsgesellschaft nicht genügten. Wenn sich betroffene Menschen gegen Zuschreibungen und Zumutungen wehrten, war die Chance gross, dass sich die erwähnte Spirale von Anzeigen, Denunziationen und behördlichen Eingreifen zu drehen begann.›»

P.S., 13. Dezember 2019, Koni Loepfe

«Man stelle sich das vor: man hat keine Straftat begangen und wird dennoch in eine Anstalt gesperrt, fremdplatziert, vielleicht sogar sterilisiert. Nur deshalb, weil man in den Augen von Behörden nicht den gesellschaftlichen Normen entspricht. Vor 1981 war dies das Schicksal einer grossen Zahl von Jugendlichen und Erwachsenen – ein von einer breiten gesellschaftlichen Akzeptanz getragenes Unrecht.

Ende 2014 erhielt eine Unabhängige Expertenkommission (UEK) vom Bundesrat den Auftrag, das Unrecht der Administrativen Versorgung aufzuarbeiten. Nun legt die UEK, die sich aus Historikern, Experten aus Psychiatrie, Recht und Sozialwissenschaften und interdisziplinär Forschenden zusammensetzt, ihre Ergebnisse vor. Ein gewaltiges Unterfangen: zehn Bände, die die Facetten des Themas beleuchten, dazu gab es eine Wanderausstellung und Unterrichtsmaterial für Schulen.»

Surprise Nr. 459/2019, Christoph Zimmer

«Rund 60’000 Menschen waren in der Schweiz Opfer von Zwangsinternierungen und Fremdplatzierungen – darunter viele Kinder und Jugendliche. Ihr Schicksal hat eine Historikerkommission aufgearbeitet.

‹Ich bin einfach niemand gewesen.› So bringt S.Z. sein Leben auf den Punkt: Als unehelich gezeugtes Kind eines polnischen Staatsbürgers, der während des Zweiten Weltkriegs in der Schweiz interniert war, war S.Z. gleich in mehrfacher Hinsicht ‹illegitim›. Abgelehnt vom Stiefvater, wird S.Z. schon kurz nach der Geburt im Heim plaziert. Es beginnt eine ‹Karriere› wechselnder Fremdplatzierungen – ein ‹Zwangslagenleben›, wie es ein anderes Opfer der sogenannten Administrativen Versorgung nennt.»

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Ostschweizer Kulturmagazin Saiten, 2. September 2019, Peter Surber

Schweiz aktuell, 2.9.2019, 19 Uhr


«Wenn Uschi Waser zum Mikrofon greift, wird es still. Als Kind jenischer Eltern ist sie ein Opfer der Aktion ‹Kinder der Landstrasse›. In den ersten 13 Jahren ihres Lebens ist sie in 26 Anstalten oder Pflegefamilien untergebracht, erlebt die Niedertracht der ‹Umerziehungs›-Behörden und den ‹offenen Rassismus gegen Zigeuner›. Mit 14 wird sie vergewaltigt und ‹zur Strafe› ins Heim in Altstätten eingewiesen. ‹Zum Guten Hirten› heisst es.

Sie überlebt ihre Kinderzeit, wie sie sagt, ‹seelisch tot›, aber zugleich mit dem Willen, herauszukommen aus dem Elend. Als sie sich als Erwachsene mit ihren Akten konfrontiert – 3500 Seiten Dokumente –, bricht sie zusammen, denkt an Suizid. Und entschliesst sich dann: zu reden, ihr Schicksal öffentlich zu machen, anzuklagen und um Wiedergutmachung zu kämpfen.»

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Ostschweizer Kulturmagazin Saiten, 20. Mai 2019, Peter Surber

«‹Indem ich weder Trinker, noch arbeitsscheu bin, sondern die Gemeinde Sirnach hat mich hieher versorgen lasssen, indem ich 2 Kinder habe, aber jedoch noch nicht verheiratet bin›, schreibt Josef Theodor Peterli in seinem Gesuch an den Regierungsrat um Entlassung aus der Zwangsarbeitsanstalt Kalchrain vom 7. September 1919.

Peterli ist einer von zahllosen Personen, die von der Gesellschaft ausgegrenzt und zwangsversorgt wurden. Allein im Zeitraum 1930 bis 1980 wurden mehrere zehntausend Männer, Frauen und auch Kinder ‹administrativ versorgt› – das heisst in Heime, Anstalten und Gefängnisse eingewiesen, ohne dass sie eine Straftat begangen hatten. ‹Versorgt und damit von der Gesellschaft ausgeschlossen werden hauptsächlich Personen aus sozial und ökonomisch benachteiligten Schichten›, heisst es in der Ausstellung. Sie wurden mit Begriffen wie ‹arbeitsscheu›, ‹liederlich›, ‹trunksüchtig›, ‹verwahrlost› oder ‹asozial› abqualifiziert. ‹Die Zuschreibungen widerspiegeln die traditionellen Geschlechterrollen: Männer werden beispielsweise interniert, wenn sie angeblich ihre familiären Unterstützungspflichten vernachlässigen. Frauen kommen überwiegend wegen vermeintlicher Verstösse gegen rigide Moralvorstellungen in Anstalten.›

‹Hinter dem Begriff ‹administrativ Versorgte› steht eine 100 Prozent grausame Behördenwillkür. Er bedeutet aufgezwungene Schicksale. ‹Recht› wurde gebraucht, um Unrecht zu tun›, sagt Ursula Biondi [eine Betroffene – SG]. Mit fatalen psychischen Folgen: ‹Seelenminen lauern überall und können jederzeit explodieren›, schreibt sie über die Traumatisierungen, mit denen die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen fast täglich zu kämpfen hätten.»

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Ostschweizer Kulturmagazin Saiten, 4. April 2019, Peter Surber

Der Bundesrat beauftragte Ende 2014 eine unabhängige Expertenkommission (UEK) mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen in der Schweiz vor 1981. Dazu gehörten insbesondere die Auseinandersetzung mit der Perspektive von Betroffenen und Opfern sowie die Analyse staatlicher Interventionen und behördlichen Handelns. Die UEK sollte dabei auch die Bezüge zu allen anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen berücksichtigen. Die Kom­mission veröffentlicht ihre Forschungserkenntnisse in neun Monografien sowie einem Synthesebericht zuhanden des Bundesrates.

Die UEK Administrative Versorgungen wurde interdisziplinär zusammen­gesetzt: Sie besteht aus neun Mitgliedern, hauptsächlich Historikerinnen und Historiker, aber auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialwissen­schaften, der Psychiatriegeschichte/Psychiatrie und der Rechtswissenschaften.