In der Schweiz wurden bis 1981 Menschen in Arbeitsanstalten, Psychiatrien, Strafanstalten oder Trinkerheilstätten eingewiesen, ohne eine Straftat begangen zu haben. Es handelt sich nicht um Einzelfälle, von der Massnahme waren Zehntausende Personen betroffen. Wie viele es waren, wie ihre Zahl überhaupt bestimmt werden kann, versucht der Band in einer differenzierten Schätzung zu umreissen. Grundlage dafür bildet eine Bestandsaufnahme der im 19. und 20. Jahrhundert sich entwickelnden vielfältigen und vernetzten Anstaltslandschaft.
Der Bundesrat beauftragte Ende 2014 eine unabhängige Expertenkommission (UEK) mit der wissenschaftlichen Aufarbeitung der administrativen Versorgungen in der Schweiz vor 1981. Dazu gehörten insbesondere die Auseinandersetzung mit der Perspektive von Betroffenen und Opfern sowie die Analyse staatlicher Interventionen und behördlichen Handelns. Die UEK sollte dabei auch die Bezüge zu allen anderen fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen berücksichtigen. Die Kommission veröffentlicht ihre Forschungserkenntnisse in neun Monografien sowie einem Synthesebericht zuhanden des Bundesrates.
Die UEK Administrative Versorgungen wurde interdisziplinär zusammengesetzt: Sie besteht aus neun Mitgliedern, hauptsächlich Historikerinnen und Historiker, aber auch aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialwissenschaften, der Psychiatriegeschichte/Psychiatrie und der Rechtswissenschaften.
«Nun liegen die Zahlen vor. Rund 55 000 Personen, Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren, sollen in der Schweiz des 20. Jahrhunderts von Behörden ‹administrativ versorgt›, also ohne Gerichtsentscheid in einer geschlossenen Anstalt interniert worden sein. [...] Ernst Guggisberg und Marco Dal Molin haben diese und weitere Zahlen sorgfältig für die Unabhängige Expertenkommission Administrative Versorgungen (UEK) erhoben. Sie sind indes mit Vorsicht zu geniessen, wie die Historiker einräumen, denn die methodische Herausforderung war gross: Weder gab es je eine nationale Statistik, noch wiesen die Kantone und Anstalten ‹administrative Versorgungen› gesondert aus, schliesslich bestand keine einheitliche Definition.»