Die notwendige Fehlleistung. Normbildung durch ‹Übertragung› in der gerichtlichen Rechtsanwendung am Beispiel der französischen familiengerichtlichen Praxis des ausgehenden 19. Jahrhunderts
ist Privatdozent an der Universität Zürich und Rechtsanwalt in Karlsruhe. Er war von 2006 bis 2013 wissenschaftlicher Mitarbeiter am NCCR Mediality (Universität Zürich).
Zur ›Konstitution‹ von Herrschaftsrecht durch das Krönungszeremoniell im späten Mittelalter am Beispiel der Krönung in den Königreichen Aragon und Frankreich