Im Verwaltungsschriftgut der reformierten Stadt St. Gallen spiegelt sich von 1529 bis 1786 vor dem Hintergrund einer wachsend unübersichtlichen Lage bei zahllos zirkulierenden Münzen das Bestreben der Stadtregierung, den Gebrauch einheimischer und auswärtiger Münzsorten verbindlich zu regeln sowie dem zunehmenden Missbrauch zu begegnen.
Die gnädigen Herren erlassen dazu eine grosse Zahl verschiedenster Vorschriften, die sie unter dem Titel Münzmandat veröffentlichen und die von der Kirchenkanzel herab oder auf den Märkten verlesen werden. Teilweise bringt die Obrigkeit ihre langfädig verfassten Vorstellungen auch in gedruckter Form unters Volk, dem bei Verstössen Strafe droht und die Pflicht zur Denunziation auferlegt wird, dem aber ebenso Belohnung für die Aufklärung von schädlichem Verhalten winkt. Der Kleine und der Grosse Rat wollen der schleichenden Münzverschlechterung Herr werden: Geldstücke mit zu geringem Edelmetallgehalt sollen erst gar nicht in die Stadtrepublik mit ihren wichtigen Märkten für Leinwand, Korn und andere Handelswaren gelangen. Zwischen dem ständig wiederholten obrigkeitlichen Wunsch und der Wirklichkeit liegen allerdings Welten, wie der ehrsame Rat selber mit grossem Missfallen stets aufs Neue feststellen muss.
Die vorliegende Längsschnittstudie untersucht an unediertem Quellenmaterial aus dem Stadtarchiv St. Gallen Anstösse, Erarbeitungsformen und Wirkungen der Münzmandate von 1529 bis 1786.