Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts
Ende des 14. Jh. waren auch in Zrich Gewaltdelikte hufig. Dieses Phnomen des Sptmittelalters ist schon mit mangelnder Triebkontrolle und Unzivilisiertheit oder mit der zunehmenden staatlichen Repression sozial Entwurzelter erklrt worden. Die vorliegende Analyse zeigt dagegen, dass das Zrcher Ratsgericht Konflikte regelte, die von Mnnern aufgrund des geltenden Ehrencodes ausgetragen wurden. So gelang es, zwei grundlegende Normensysteme der stdtischen Gesellschaft zu vermitteln: die Aufrechterhaltung des inneren Friedens und die Aufrechterhaltung der mnnlichen Ehre mittels Gewalt. Entsprechend traten vor Gericht auch wohlhabende Brger und Amtsinhaber auf. Wie sehr Delikt- und Verhaltensmuster kulturell geprgt waren, zeigt der Blick auf Juden und Frauen. Strafbares Verhalten war nur eingeschrnkt abweichendes Verhalten: abweichend zwar von der Rechtsnorm, aber nicht unbedingt vom Ehrencode.
Ç..., kann schon vorab gesagt werden, dass es sich um eine vorzgliche sozialgeschichtliche Analyse handelt, die auch fr eine rechtsgeschichtliche Betrachtungsweise ausserordentlich anregend ist.È (Zeitschrift der Savigny-Stiftung fr Rechtsgeschichte, 109. Bd., Germ. Abt., 1992)
«Es kann schon vorab gesagt werden, dass es sich um eine vorzügliche sozialgeschichtliche Analyse handelt, die auch für eine rechtsgeschichtliche Betrachtungsweise ausserordentlich anregend ist.»
(Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, 109. Bd., Germ. Abt., 1992)