Die Grundherrschaft als «Sozialgebilde» - ein Basiselement mittelalterlicher Gesellschaft - ist Gegenstand dieser Untersuchung: Am Beispiel des Klosters Rüti im Zürcher Oberland verfolgt der Verfasser die Entwicklung einer geistlichen Grundherrschaft im 14./15. Jahrhundert unter verschiedenen Aspekten. Er geht von der Institutionengeschichte aus, richtet indessen den Blick weniger auf Herrschaftsrechte, Besitz und Einkünfte als vielmehr auf die Verwaltungspraxis, die «alltäglichen» Beziehungen zwischen Klosterbeamten und Bauern. Teils ausgesprochen kurzlebige Innovationen in der Verwaltung, aber auch das herrschaftliche Durchsetzungsvermögen, bäuerliche Widerstände, Ausweich- oder Anpassungsformen stehen zur Diskussion.
Die mittelländisch-voralpine Landwirtschaft des späten 14. und 15. Jahrhunderts war ebenso vielfältig und wandelbar wie krisenanfällig. Es entsteht das Bild eines kleinräumigen Neben- und ergänzenden Miteinanders verschiedenster Produktionsformen, einer in wirtschaftlicher wie sozialer Hinsicht turbulenten Zeit.
Die Ergebnisse zu Beharrung und Strukturwandel, längerfristiger Stabilität und kurzfristiger Konjunkturschwankungen bilden den Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit den bäuerlichen und gewerblichen Leihegütern. In einer Reihe von Fallstudien richtet sich der Blick auf Formen der Leihe, einzelne Wirtschaftsformen, ökonomische und soziale Handlungs- und Verhaltensweisen. Gegenseitige Abhängigkeiten von Getreidebau, Viehwirtschaft, Rebbau und anderen Sonderkulturen zeigen sich nicht selten innerhalb einzelner Höfe. Die Initiativen und Entscheide im Bereich bäuerlichen Wirtschaftens lagen vornehmlich bei den Bauern selbst. Die Grundherrin verfügte im 15. Jahrhundert nur mehr über wenig Innovationspotential, dafür um so mehr über ein erstaunliches Anpassungsvermögen an die sich wandelnden Verhältnisse.
Mit der «mikrohistorischen» Analyse eines bäuerlichen Sozialverbands schliesst die Untersuchung. Sie entwirft ein facettenreiches Bild der nicht selten konflikthaften Herrschaftsbeziehungen, aber auch bäuerlichen und gewerblichen Wirtschaftens und Lebens im Rahmen von Familie und Nachbarschaft.